In der Höhe der geplanten Zugänge kann die Maybachbrücke nicht von Fußgängerinnen und Fußgängern gequert werden und führt daher zu großen Umwegen für mobilitätseingeschränkte Menschen und z.B. BahnnutzerInnen mit Kinderwagen von der Seite, für die nach Planfeststellung kein Fahrstuhl vorgesehen wurde.
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, einen barrierefreien Fußgängerüberweg mit Ampelanlage zwischen den Zugängen der S6 Haltestelle auf der Maybachbrücke zu errichten.